Der Sachverständige im Handwerk ist eine von der zuständigen Handwerkskammer vereidigte Person, die ihre besondere Fachkenntnis in einer dreistufigen Prüfung sowohl schriftlich als auch mündlich nachgewiesen hat. Er ist zur Neutralität und ausschließlich der Sache verpflichtet für dessen Gebiet er bestellt wurde.
Leistungen im Einzelnen:
- Gerichts-, Schieds- und Privatgutachten
- Allgemeine Beratungen zum Fachgebiet
- Erstellen von Schadensberichten
- Kalkulation von Schadenskosten
- Beurteilung einzelner Fachfragen
- Stellungnahmen